, Winter Nicole
Abänderung Besoldungsgesetz
Das Lohnsystem der Landesverwaltung (ausser Lehrpersonen) wurde einer umfassenden Analyse unterzogen.
Daraus ergeben sich laut Vernehmlassungsbericht folgende Punkte zur Abänderung des Besoldungsgesetzes:
- Erfahrungsanteil wird zu fixem Leistungsanteil (42%)
- individuelle Leistung der Mitarbeitenden ist ein Schwerpunkt "Wer mehr leistet, soll auch mehr verdienen"
- Besoldungsklassen werden angehoben (5 - 15%)
- jährliche, fixe Erhöhung um 1 % (unabhängig vom Landtag)
- Lehrpersonen sind bis 01.01.2028 aufgrund des neuen LPersG von diesen Änderungen ausgenommen
hier ist der Vernehmlassungsbericht:2024-1112_vnb-abaenderung-besoldungsgesetz_1.pdf
Vernehmlassungsfrist: 27.11.2024